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  • Pyrotechnik von Bunker

    Pyrotechnik Krause Feuerwerke

Pyrotechnik

Pyrotechnik steht als Fachbegriff für Feuerwerk und andere Explosivstoffe.

Der Begriff „Pyro“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Feuer“.Pyrotechnische Gegenstände sind Produkte, die in der Feuerwerkerei Anwendung finden.Feuerwerk Pyrotechnik

Hierzu gehören Feuerwerkskörper aber auch Anzündmittel der Pyrotechnik. Der Pyrotechnik stehen heute tausende verschiedene Effekte in brillanten Farben und Formen zur Verfügung. Der Kreativität des Pyrotechnikers sind keine Grenzen gesetzt.

Ein Feuerwerk kann z.B. durch Handzündung, Zündung durch Verzögerungseinrichtung oder elektrischer Zündung abgebrannt werden.

Beim Abbrennen von einem Feuerwerk sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

Ein Feuerwerk mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 3 + 4 darf nur von professionellen Pyrotechnikern abgebrannt werden, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis § 7 SprengG oder eines Befähigungsscheins § 20 SprengG sind.

Pyrotechniker

Professionelle Pyrotechnik und Sicherheit, Präzision und Magie aus dem Bunker

Wenn bunte Explosionen den Himmel erleuchten und Menschen staunend in die Nacht blicken, ist das oft das Werk von Profis: professionelle Pyrotechniker. Ihre Arbeit beginnt lange vor dem ersten Funken in Lagern, Planungsbüros und Sicherheitszonen. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei spezielle Pyrotechnik-Bunker, die zum Lagern und Vorbereiten von Sprengsätzen für Feuerwerke dienen.

Versicherung

Eine entsprechende gewerbliche Haftpflichtversicherung für Pyrotechniker ist zwingende Voraussetzung für die Durchführung unserer Feuerwerke und ist selbstverständlich vorhanden.

Einteilung der Feuerwerkskörper in Kategorien 1 – 4

Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen.   Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen.     Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen     Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen.

Gesetzliche Vorschriften zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien 1 – 4Pyrotechnik Bomben

Kategorie 1

Personen ab 12 Jahren ist es gestattet, Feuerwerkskörper der Kat. 1 während des ganzen Jahres zu erwerben und abzubrennen.

Kategorie 2

Feuerwerkskörper der Kat.2 dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren erworben und abgebrannt werden. Der Umgang ist auch am 31. Dezember und am 1. Januar verboten. Personen über 18 Jahren dürfen Ware der Kat.2 in Zeit vom 28. bis 31. Dezember erwerben und vom 31. Dezember bis 1. Januar abbrennen.

Eine Person über 18 Jahren kann außerhalb dieser vorgeschriebenen Zeiten beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung eines Feuerwerkes der Kat. 2 beantragen. Diese Genehmigung braucht der Verbraucher, um Feuerwerksware der Kat. 2 bei einem Fachhandel für Pyrotechnik zu erwerben und abzubrennen. Anlässe für eine Ausnahmegenehmigung können Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Vereins- oder Firmenfeste oder andere Anlässe sein.

Den behördlichen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Kategorie 3 und 4

Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 können nur von Personen mit einer Erlaubnis § 7 oder § 27 oder einem Befähigungsschein § 20 gemäß Sprengstoffgesetz erworben und abgebrannt werden. Das beabsichtigte Feuerwerk ist der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor dem Abbrenntermin schriftlich anzuzeigen. Soll ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, durchgeführt werden, muss dieses vier Wochen vorher bei der Behörde schriftlich angezeigt werden.

Pyrotechnische Lagerung und Vorbereitung von professionelle Feuerwerke

Krause Feuerwerke GmbH · Ellerneck 30, · 22045 Hamburg Buchungsanfragen Feuerwerk: info@krause-feuerwerke.de

Telefon: +49 (0)4067598497  Mobil :  015231745482

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